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Abschiedsfeiern

Abschiedsfeier für totgeborene Kinder

Durchschnittlich jede vierte Frau verliert ihr Kind während der Schwangerschaft. Die sterblichen Überreste von nicht meldepflichtigen Fehlgeburten (totgeborene Föten bzw. Kinder unter 500g oder vor der 24. Schwangerschaftswoche) werden in manchen Spitälern (wie z.B. das Kantonsspital Baden) im spitaleigenen Ofen kremiert und die Asche entsorgt. Falls die betroffenen Eltern eine Bestattung wünschen, müssen sie sich selber rechtzeitig um einen Grabplatz bemühen.

Gesetzlich gibt es erst ab der 24. Schwangerschaftswoche bei totgeborenen Kindern einen Eintrag im Geburtenregister und im Familienbüchlein. Ebenso ist erst dann ein Name für das Kind obligatorisch. Aber: der „Eintrag in Ihrer Seele“ hat doch schon längst stattgefunden und der Name des Kindes, verbunden mit so viel Hoffnung und grosser Vorfreude, ist wohl schon in Ihrem Herzen!

Die meisten Betroffenen haben zum Zeitpunkt des Verlustes nicht die Kraft, sich auch noch um diese Angelegenheit zu kümmern. Früher oder später fragen sie aber doch, was mit den sterblichen Überresten ihres verlorenen Kindes geschehen sei. Die Feier für das verlorene Kind an einer Gedenkstätte für früh verlorene Kinder ermöglicht es allen Beteiligten, den Eltern und Angehörigen, aber auch den Ärztinnen und Ärzten und den Pflegenden, den tief empfundenen Verlust angemessen zu verarbeiten. In einem freien, persönlichen und intimen Rahmen kann die Asche des Kindes an diesem Ort des Trauerns auf eine würdige, feinfühlende Art beigesetzt werden.

Ich möchte Ihnen, liebe Eltern, dabei helfen, einen solchen feierlichen Rahmen für Ihr Kind zu ermöglichen und gemeinsam zu gestalten. Ihre Trauer über den grossen Verlust braucht einen Ort des Gedenkens, wo Sie vielleicht immer wieder einmal zurückkommen können…